Abweichende Bezugsmaterial-Bezeichnung

Wird eine Bezugsmaterial-Bezeichnung über eine bestimmte Vertriebsschiene, an einen Verband, Kunden oder einer Kundengruppe oder auch ohne eine bestimmte Einschränkung nach außen mit einer anderen Bezeichnung gehandelt, so wird hier die abweichende Bezugsmaterial-Bezeichnung  hinterlegt. Zusätzlich besteht die Möglichkeit, gleichzeitig ein abweichendes Logo des Bezugsmaterials zu verwalten.



Mandant

Angabe des Mandanten (Stammdatenmandant)

Einschränkung auf:

Hier kann eingegeben werden, wofür die Vereinbarung gilt. Zur Auswahl stehen: Vertriebsschiene, Verband, Kundengruppe, Kunde. Es besteht aber auch die Möglichkeit der abweichenden Bezugsmaterialbezeichnung ohne weitere Einschränkung einer Gruppierung.

Mandant

Angabe, für welche Mandanten diese Einschränkung gilt.



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