Meldepflichtige Auftragsaenderung - Kommission
Meldepflichtige Auftragsänderung - Kommission
Sollen je nach Auftragsfortschritt (und Auftragsartsteuerung) Änderungen wie z. B. Mengenstorno bzw. Änderung des Artikels oder Preises durchgeführt werden, müssen diese an weitere Bereiche wie z. B. die Logistik oder die Produktion weitergegeben werden. Dafür sind die Funktionen "Meldepflichtige Auftragsänderungen" verantwortlich.
Die meldeabhängigen Änderungen durchlaufen dann den Prozess "Änderungsanfrage". Befugte Mitarbeiter können dann die Änderungen genehmigen oder bei Bedarf auch ablehnen. Es gibt auch die Möglichkeit, bestimmte Änderungen automatisch genehmigen zu lassen. Die Konfiguration wird in Absprache mit der Supportabteilung der BT-IT durchgeführt.
Werden die Änderungen genehmigt, so sind die geänderten Daten in der Auftragserfassung sichtbar. Bis dahin erscheinen sie in der Tabelle in der Registerkarte "Auftragsänderungen".
Muss die abweichende Modellbezeichnung in einem Auftrag mit dem Status „AB in AE“ gewählt bzw. verändert werden, so kann dieses ebenfalls über die „Meldepflichtige Auftragsänderung“ geschehen. Nach der Bestätigung der abweichenden Modellbezeichnung findet wie bei bei der Änderung eines Artikels eine erneute Preisfindung statt. Bei Bedarf kann eine Notiz zur Änderung erfasst werden, mit OK wird die Änderung übernommen. Die Notiz zur Artikeländerung wird in der Änderungsanfrage angezeigt.
Wird im Dialog für die Artikeländerung nur die „Abweichende Modellbezeichnung“ geändert und nicht der Artikel, so muss der Artikel nicht aus einer Tour oder der Produktion gelöscht werden.
Soll eine Mengenerhöhung erfolgen bzw. eine neue Position hinzugefügt werden, so wird der komplette Auftrag über den Button "Neue Pos / Menge" zurückgesetzt. Der Auftrag muss in diesem Fall sämtliche Auftragsschritte neu durchlaufen.

