Teilbezugsbestimmung

Ist der Bezug einer Baugruppe nicht von oben vererbbar, so kann die Teilbezugsbestimmung anhand von Regeln bestimmt werden.

Es kann Fälle geben, in denen die von oben vererbte Bezugskombination nicht für die aktuelle Baugruppe verwendet werden kann, da bei den Ausprägungen der untergeordneten Baugruppe nur eine Bezugskombination vorhanden ist (z.B. 1 komplett) bzw.  nicht die gleichen Bezugskombinationen erfasst sind. Somit kann eine Vererbung nicht stattfinden. In dieser Form können weitere Regeln zum Zusammenfügen von Bezügen definiert werden.


1. Schritt:

Voraussetzung für die Anwendung der Teilbezugsbestimmung ist die Hinterlegung der Merkmalsausprägungsregel in der Registerkarte Allgemein (siehe Bild unten). Dort muss bereits die Bezugskombination mit einer Regel versehen sein.


2. Schritt

Ist die Merkmalsausprägungsregel gespeichert, werden an dieser Stelle die Teilbezüge bestimmt.

Hierzu wird die Bezugskombination und der Teilbezug der übergeordneten Baugruppe auf der linken Seite angegeben und dann dazu die Bezugskombination sowie der Teilbezug der untergeordneten Baugruppe bestimmt, der in dem Falle gezogen werden soll.


2. Schritt: Im Beispiel wird die Ausprägung des Teilbezuges "1014 - Komplett" der untergeordneten Baugruppe von den Teilbezügen 1010, 1028 bzw. 1005 der übergeordneten Baugruppe übernommen.




Bild zum 1. Schritt der Merkmalsausprägungsregel der Bezugsart in der Registerkarte Allgemein: